1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AVB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
1.1 Durchführung von offenen Schulungen, Inhouse Schulungen, Seminaren, Kursen, Fachtagungen und Beratungen durch sicher-arbeiten.berlin GmbH.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag kommt zustande mit sicher-arbeiten.berlin GmbH -nachfolgend sab, uns oder wir genannt.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Produkte ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
2.1 Vertragsschluss bei Buchung von einzelnen Schulungen/ Produkten über den sab-Onlineshop:
Alle Angebote im sab-Onlineshop stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an Sie dar, sab ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten. Sobald sab Ihre Bestellung erhalten hat, erhalten Sie 3 E-Mails von sab: 1. Bestellbestätigung, 2. Shop-Konto-Bestätigung mit Passwort, 3. Rechnung. Der Bestellvorgang im sab-Onlineshop funktioniert wie folgt: Sie können aus dem Sortiment des sab-Shops Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ sammeln. Durch Klick auf den Button „Warenkorb anzeigen“ erhalten Sie einen Überblick über die ausgewählten Produkte. Nach klicken des Buttons „weiter zur Kasse“ gelangen Sie zur Eingabemöglichkeit der Rechnungsdaten des Auftraggebers, nach Eingabe der Daten und klicken des Buttons „Weiter zu Schritt 2“ muß zwischen den Zahlungsarten Lastschrift oder Rechnung ausgewählt werden. Durch klicken des Buttons „Weiter zu Schritt 3“ und nach anhaken der Checkbox „Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen, Widerrufsbestimmungen und Datenschutzbestimmungen einverstanden“ und nach Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“, geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte und erklären, die AVB gelesen, verstanden und zu akzeptieren.
2. 2 Anmeldung und Bezahlung für Produkte wie Schulungen und Lehrgänge sind nur über diesen Web-Shop: https://shop.sicher-arbeiten.berlin/produkt-kategorie/schulungen/ möglich. Anmeldungen werden umgehend per Mail bestätigt. Die Teilnehmerplätze sind immer begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
3. Vertrags- und Schulungssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss und Schulungen zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und auf wunsch unsere AVB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie jederzeit in Ihrem Kunden-Login einsehen.
4. Lieferbedingungen
Wir liefern innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Wir liefern nicht an Packstationen.
5. Bezahlung
Folgende Zahlungsarten stehen Ihnen zur Verfügung:
5.1 SEPA-Lastschriftverfahren
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie informieren (sog. Prenotification). Mit Einreichung des SEPA-Lastschriftmandats fordern wir unsere Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführt und Ihr Konto belastet. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung. Die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (sog. Prenotification-Frist) beträgt 2 Tage.
5.2 Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei Waren oder Dokumentelieferungen vorab per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
5.3 Eventuell anfallende Nebenkosten des Geldverkehrs (z. b. bei Überweisungen aus dem Ausland) gegen zu Lasten des Auftraggebers. Eventuell anfallende Nebenkosten des Geldverkehrs (z. b. bei Überweisungen aus dem Ausland) gegen zu Lasten des Auftraggebers.
5.4 Der Gesamtpreis bei Diensteisungen wie Schulungen, Beratungen, Betreuungen ist für Bestandskunden bis spätestens 10 Tage nach erfolgter Schulung fällig,
5.5 als Neukunde zahlen Sie sofort nach Erhalt der Rechnung.
5.6 Eine vollständige Zahlung vor Schulungsbeginn einzufordern behalten wir uns im Einzelfall vor.
6. Widerrufsrecht und An- und Abmeldungen von Schulungen
6.1 Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
6.2 Allen Teilnehmern sollen das Schulungsziel erreichen, dies erfordert eine angenehme und ruhige Lernatmosphäre. Teilnehmer, die die Veranstaltung durch ihr Verhalten maßgeblich stören, werden nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme von sab ausgeschlossen, eine Erstattung der Schulungsgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.
6.3 Abmeldungen von Teilnehmern müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder über den Login-Bereich des sab-Shops erfolgen. Nach von sab bestätigter Abmeldung behält sich sab vor -ohne Rechtsanspruch- vor, bis zu 2 Alternativtermine anzubieten und Teilnehmer nach Zahlungseingang einer Bearbeitungsgebühr von 40€ netto auf einen der nachfolgenden Veranstaltungen von sab umzubuchen. Bei Fernbleiben oder Abbruch der Veranstaltung durch Teilnehmer wird sofort die volle Schulungsgebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40€ netto fällig, Sie haben die Möglichkeit, sab innerhalb von einem Monat nach versäumtem Veranstaltungstermin einen Ersatzteilnehmer oder den ursprünglich angemeldeten zu benennen und sab bucht diesen Teilnehmer auf eine der Nachfolgeveranstaltungen um; hiervon kann grundsätzlich nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen zur jeweiligen Veranstaltung erfüllt. Für eine kostenfreie krankheitsbedingte Abmeldung und Umbuchung auf eine der Nachfolgeveranstaltungen ist eine ärztliche AU-Bescheinigung/ Krankschreibung spätestens 3 Tage nach dem versäumten Veranstaltungstermin sab schriftlich per Fax, Post, E-Mail vorzulegen.
6.4 Wir behalten und den Wechsel von Dozenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor.
6.5 Schulungen “bei uns” – in unseren Schulungsräumen werden erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt, bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl werden bereits angemeldete Teilnehmer auf bis zu 3 folgende Ausweich-Termine umgebucht; sollte keiner der Ausweich-Termine passen, erhalten Sie, falls bereits gezahlt wurde, Ihr Geld zurück.
6.6 Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, erhalten Sie von uns spätestens einen Tag vor dem geplanten Schulungstermin, eine Absage per E-Mail, welche umgehend als gelesen und zur Kenntnis genommen an uns zurück zusenden ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
8. Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler sofort beim Zusteller und nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
9. Gewährleistung , Garantien und sonstige Leistungen der sab
9.1 Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
9.2 Teilnehmer erhalten, je nach der Schulung Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei sab bzw. bei den Dozenten oder Kooperationspartnern von sab. Die Vervielfältigung der Unterlagen ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch sab gestattet.
9.3 Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebescheinigung. Bei Zertifikatslehrgängen erhalten Teilnehmer für jedes Modul eine Teilnahmebescheinigung. Nach Abschluss der Komplettmaßnahme, bestandener Prüfung sowie Zahlung der offenen Forderung durch den AG wird ein Lehrgangszertifikat/ Teilnahmebescheigung von sab im Adobe-PDF-Format ausgestellt und innerhalb von 14 Tagen an die im Shop hinterlegte Maildresse versendet. Die Brandschutzhelfer-Schulungen betreffend ist die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung nur nach Durchführung der theoretischen und praktischen Schulung möglich.
10. Haftung
9.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
9.2 Schulungen werden von sab derart gestaltet, daß ein aufmerksamer Teilnehmer das Schulungsziel erreichen kann. sab haftet nicht, wenn Teilnehmer das Schulungsziel nicht erreichen. Muß eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Gründen, welche sab zu vertreten hat, abgesagt werden, so werden lediglich bereits bezahlte Teilnahmeentgelte erstattet, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.3 Hotelkosten oder Kosten für Unterkunft und für die Verpflegung trägt der AG/Teilnehmer.
9.4 Für von sab abgesagte Schulungen besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Bereits gezahlte Schulungsgebühren werden in voller Höhe erstattet oder die Teilnehmer werden auf küntige sab-Schulungen umgebucht.
9.5 Es dürfen keine Fotos oder Filme von den Unterlagen oder der praktischen und theoretischen Unterweisung gemacht und/oder weitergegeben werden.
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
12. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
AVB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.
Ergänzende Vertragsbedingungen für sicherheitstechnische Grundbetreuung, gelten zusätzlich bei Kauf des Produktes 6-600, Arbeitssicherheits-Flatrate
Der Vertrag wird geschlossen zwischen Sicher-arbeiten.berlin GmbH, Milanstraße 20, 13505 Berlin, nachfolgend „Dienst“ genannt und dem Auftraggeber wie in der Bestellung benannt.
Der Vertrag wird über die Verpflichtung nach dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) geschlossen:
§1 Aufgaben
Der Dienst übernimmt für 6 Monate befristet einzelne Aufgaben, die sich aus §§ 3 u. 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der zuständigen Berufsgenossenschaft im Rahmen der Grundbetreuung ergeben (entsprechend § 19 ASiG Überbetriebliche Dienste). Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) im Einzelnen richten sich nach der Leistungsbeschreibung zur 6-600-Grundbetreuung, einseh- und herunterladbar unter: https://sicher-arbeiten.berlin/fileadmin/user_upload/6-600-Leistungsbeschreibung-DGUV-2-Grundbetreuung-01-2020.pdf
§2 Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt sofort nach Bestellung und erhalt der Rechnung des Dienstes. Der Vertrag endet automatisch 6 Monate nach dem Tag der Zusendung der Rechnung des Dienstes.
§3 Organisation
Der Dienst wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV 2 ordnungsgemäß auswählen, ihr die Aufgaben nach §§ 3 u. 6 ASiG übertragen und sie in den Betrieb des Auftraggebers entsenden.
§4 Ablauf
Der Dienst wird dafür sorgen, dass die Fasi die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz aus eigener Initiative wahrnimmt, den Auftraggeber und die betrieblichen Vorgesetzten in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen, insbesondere berät, die Betriebsverhältnisse überprüft und beobachtet, die Mitarbeiter belehrt, sowie mit dem Betriebsrat und den Sicherheitsbeauftragten (soweit vorhanden) zusammenarbeitet.
§5 Weisungen
Vertragspartner und damit auch Gesprächspartner in allen Grundsatzfragen aus dem Vertragsverhältnis und der Aufgabenstellung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist für den Dienst der Auftraggeber. Außer dem Auftraggeber (oder seinem Stellvertreter) ist kein anderer Mitarbeiter des Unternehmens (auch kein Vorgesetzter) berechtigt, den vom Dienst entsandten Mitarbeitern irgendwelche Weisungen zu geben. Wird der Mitarbeiter in der Arbeit behindert, wird er dies dem Auftraggeber sofort melden.
§6 Mitwirkung
Der Auftraggeber wird den vom Dienst entsandten Mitarbeitern alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen. Der Auftraggeber ermöglicht der Fasi nach vorheriger Terminabsprache Betriebsbegehungen bzw. Arbeitsplatzbesichtigungen.
§7 Überwachung
Die Fasi ist bei der Anwendung von Fachkunde im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes weisungsfrei. Der Leiter des Dienstes wird für die Fasi einen Einsatzplan aufstellen und durch geeignete Überwachung sicherstellen, daß die Mitarbeiter den Einsatzplan einhalten.
§8 Haftpflicht
Der Dienst hat für die Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen. Er haftet im Rahmen des Versicherungsvertrages für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten entstehen.
§9 Vertretung
Ist der zuständige Mitarbeiter des Dienstes verhindert, die Tätigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz persönlich auszuüben, wird der Dienst sicherstellen, daß von einem anderen Mitarbeiter des Dienstes die Vertretung war-genommen wird.
§10 Fortbildung
Der Dienst trägt dafür Sorge, dass sich die Fasi im erforderlichen Maße fortbildet, um jederzeit die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden sowie nach den Bestimmungen der DGUV 2 erfüllen zu können.
§11 Vertraulichkeit
Der Dienst verpflichtet sich, sämtliche betriebliche Angelegenheiten, von denen er in Ausführung dieses Vertrages erfährt, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten.
§12 An-/Abfahrtskosten
Separate An- und Abfahrtskosten werden nicht berechnet. Es werden nur Auftragnehmer in Berlin/Brandenburg betreut.